1. Ein Unternehmer ist auch dann nach § 28 Abs 1 KSchG passivlegitimiert, wenn er die Verträge ursprünglich nicht selbst abgeschlossen hat, sondern erst später durch Vertragsübernahme eingetreten ist und diese anschließend gegenüber einer Vielzahl von Vertragspartnern - etwa durch Verweis in Einzelverträgen - als vorformulierte Vertragsbedingungen verwendet.

