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"Pyrotechnik ist doch kein Verbrechen" - oder doch?

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturPatrick Petschinkaecolex 2026/167ecolex 2026, 308 - 309 Heft 4 v. 27.4.2026

1. Der örtliche Zusammenhang iSd § 39 Abs 2 PyroTG umfasst den Ort der Sportveranstaltung und dessen unmittelbare Nähe, insb die der Veranstaltung dienenden Flächen.

2. Der zeitliche Zusammenhang iSd § 39 Abs 2 PyroTG beginnt mit dem ersten Besucherzustrom, unabhängig von dessen Umfang.

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