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Verdeckte Barabfindungen im GesAusG: wirtschaftlicher Zweck des Geschäftes für Gleichbehandlungspflicht entscheidend

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwig, Florian Buchtaecolex 2026/155ecolex 2026, 286 - 288 Heft 4 v. 27.4.2026

1. Die angemessene Barabfindung dient dem Ausgleich für den Verlust der Beteiligung (VfGH G 30/2017 ErwGr IV.2.2.4.). Damit steht im Einklang, dass sich die Barabfindung grds nach dem anteiligen Unternehmenswert des Anteilsberechtigten bemisst.

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