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Folge-Rsp zum Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei Verletzung eines gesetzlichen Auskunftsrechts

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2026/152ecolex 2026, 275 Heft 4 v. 27.4.2026

Die Verletzung des gesetzlichen Auskunftsrechts nach § 13 Abs 3 ECG (vormals § 18 Abs 4 ECG idF BGBl I 2001/152) durch den Vermittlungsdiensteanbieter stellt eine unerlaubte Handlung iSd Art 7 Z 2 EuGVVO dar. Liegt deren schädigende Auswirkung darin, dass dem ASt ein (weiterer) Schaden erwachse, weil er deshalb nicht gegen die kreditschädigende und beleidigende Äußerung des Nutzers vorgehen könne, verwirklicht sich dieser am Mittelpunkt der Interessen des ASt.

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