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Keine Pflicht zur Übermittlung von AVB im Zuge einer Mitteilung über eine Tarifanpassung nach § 178f VersVG

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAlexander Figlecolex 2026/105ecolex 2026, 187 Heft 3 v. 27.3.2026

Der Versicherer ist nach § 178f VersVG nicht verpflichtet, den klagebefugten Stellen gemeinsam mit der Mitteilung über eine Tarifanpassung auch die AVB zu übermitteln. Die dreimonatige Präklusivfrist beginnt daher bereits mit der Mitteilung zu laufen. Eine Einsicht in die weiteren Vertragsunterlagen ist für die klagebefugten Stellen nach § 178f VersVG möglich.

7 Ob 142/25w

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