Der Versicherer ist nach § 178f VersVG nicht verpflichtet, den klagebefugten Stellen gemeinsam mit der Mitteilung über eine Tarifanpassung auch die AVB zu übermitteln. Die dreimonatige Präklusivfrist beginnt daher bereits mit der Mitteilung zu laufen. Eine Einsicht in die weiteren Vertragsunterlagen ist für die klagebefugten Stellen nach § 178f VersVG möglich.
7 Ob 142/25w

