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Verhältnis zwischen Honorarvereinbarungen und Rechtsschutzversicherungsleistungen

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAlexander Figlecolex 2026/106ecolex 2026, 187 Heft 3 v. 27.3.2026

1. Beauftragt ein VN direkt einen RA und erteilt die Rechtsschutzversicherung erst danach eine Deckungszusage, so müssen die zustehende Versicherungsleistung und der Honoraranspruch des Anwaltes - anders als bei der Beauftragung des RA durch die Versicherung - nicht zwingend deckungsgleich sein.

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