Seit einigen Jahren gibt es immer wieder politische Debatten betreffend die Frage, wie Vollzeitbeschäftigung (wieder) attraktiver gestaltet werden kann. Dabei wird ua bei oder angesetzt. Doch inwieweit ist es rechtlich zulässig, Vollzeit- gegenüber Teilzeitbeschäftigung finanziell attraktiver auszugestalten? Dieser Frage widmet sich der vorliegende Beitrag. Konkrete österreichische Rsp dazu liegt, soweit ersichtlich, bislang nicht vor. Auf Grundlage der Rsp des EuGH werden nachstehend erste Überlegungen angestellt.

