Das Mitspracherecht gem § 19 Abs 4 Z 4 ForstG des Eigentümers eines Waldgrundstücks, das an die zur Rodung beantragte Waldfläche angrenzt, bezieht sich auch auf die Gefährdung durch eine Erosion des Bodens.
Ra 2023/10/0422
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Das Mitspracherecht gem § 19 Abs 4 Z 4 ForstG des Eigentümers eines Waldgrundstücks, das an die zur Rodung beantragte Waldfläche angrenzt, bezieht sich auch auf die Gefährdung durch eine Erosion des Bodens.
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