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Anerkennung als Hauptmieter und zur Aufgliederung des Pauschaluntermietzinses

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2026/59ecolex 2026, 104 Heft 2 v. 27.2.2026

1. Der Untermieter kann beantragen, als Hauptmieter anerkannt zu werden, wenn der Hauptmietvertrag nur zur Umgehung zur Umgehung des Mieterschutzes iSv § 2 Abs 3 MRG abgeschlossen wurde. Wenn ein anderer Vertragszweck vorliegt, ist eine Anerkennung ausgeschlossen.

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