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Regress des Versicherers bei Brandherbeiführung durch Mitversicherten in der Feuerversicherung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturJan Philip Meyer, Alexander Figlecolex 2026/60ecolex 2026, 104 - 105 Heft 2 v. 27.2.2026

1. Der Regressanspruch des VR richtet sich grds nach § 67 VersVG und setzt voraus, dass es sich bei dem Regressschuldner um einen Dritten iSd Vorschrift handelt. Miteigentümer des versicherten Gebäudes sind keine Dritten iSd § 67 VersVG.

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