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Vorvertragliche Informationspflichten eines Rechtsanwalts gegenüber einem Verbraucher bei Abschluss von Honorarvereinbarungen

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAlexander Figlecolex 2026/11ecolex 2026, 28 Heft 1 v. 5.2.2026

Ein Rechtsanwalt muss einen Verbraucher vor Abschluss einer Honorarvereinbarung - also vor Auftragserteilung und Bevollmächtigung - nach § 5a Abs 1 Z 3 KSchG in klarer und verständlicher Weise über den Gesamtpreis der Dienstleistung oder die Art der Preisberechnung informieren.

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