Dieser Beitrag beleuchtet die durch das Budgetbegleitgesetz 2025 vorgesehenen Änderungen im Bereich der bedingten Entlassung und dem elektronisch überwachten Hausarrest. Die zentralen Änderungen liegen im künftigen Entfall der generalpräventiven Erwägungen im Rahmen der Prognoseentscheidung nach § 46 Abs 2 StGB sowie in der - bis auf bestimmte Ausnahmen - vorgenommenen Ausweitung des elektronisch überwachten Hausarrests von 12 auf 24 Monate.

