vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gesonderte Abrechnung von mehreren Gebäuden auf einer Liegenschaft

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2025/345ecolex 2025, 647 Heft 9 v. 2.10.2025

Nach § 17 MRG gelten als "Haus" grds alle vermietbaren Teile eines Grundbuchskörpers. Dies gilt dann nicht, wenn mehrere Gebäude bestehen, die jeweils für sich betrachtet allein wirtschaftliche Einheiten bilden und nicht als Haupt- und Nebensachen zueinander zu qualifizieren sind. Maßgebliche Kriterien für die Qualifikation sind beispielsweise das Alter, die bauliche Trennung, der Erhaltungszustand und die Lage der Versorgungsleitungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!