Es liegt keine "betriebs- oder unternehmenseigene Wohlfahrtseinrichtung" vor, wenn der Betriebsinhaber keinen rechtlichen oder auch nur faktisch gesicherten Einfluss auf die Geschäftsführung und Gebarung hat.
8 Ob A 14/25d
Es liegt keine "betriebs- oder unternehmenseigene Wohlfahrtseinrichtung" vor, wenn der Betriebsinhaber keinen rechtlichen oder auch nur faktisch gesicherten Einfluss auf die Geschäftsführung und Gebarung hat.
8 Ob A 14/25d
