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Eintritt des Erwerbers in Bestandverträge

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2025/292ecolex 2025, 568 Heft 8 v. 25.8.2025

1. Verkauft der Bestandgeber das Bestandobjekt, so gehen die bestehenden Bestandverhältnisse gem § 1120 ABGB gesetzlich auf den Erwerber über. Dieser Übergang erfolgt grds erst mit der Eintragung des Eigentumsrechts für den Erwerber im GB.

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