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Weitere E zur Kognitionsbefugnis des Außerstreitrichters bei Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2025/293ecolex 2025, 568 Heft 8 v. 25.8.2025

Der Außerstreitrichter hat als Vorfrage zu prüfen, ob eine Wertsicherungsvereinbarung nach § 16 Abs 9 MRG vorliegt. Einwendungen, die die (relative) Nichtigkeit einer solchen Vertragsbestimmung betreffen, steht die Unzulässigkeit des (außerstreitigen) Rechtswegs entgegen.

5 Ob 110/24y

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