Der Beitrag befasst sich mit der Problemstellung, ob der besondere Kündigungsschutz eines Betriebsratsmitglieds endet, wenn eine ursprünglich nicht als Betrieb geltende Arbeitsstätte in einen anderen Betrieb eingegliedert wird. Der OGH verneinte diese Frage. Gegenständlich sollen jedoch Argumente aufgezeigt werden, die diese Ansicht kritisch hinterfragen.
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