Aus der Unwirksamkeit einer Vertragsklausel nach § 879 Abs 3 ABGB bzw § 6 Abs 3 KSchG resultierende Bereicherungsansprüche fallen in die handelsgerichtliche Zuständigkeit nach § 51 Abs 1 Z 1 JN.
6 Ob 87/24y
Schlagwörter:
Aus der Unwirksamkeit einer Vertragsklausel nach § 879 Abs 3 ABGB bzw § 6 Abs 3 KSchG resultierende Bereicherungsansprüche fallen in die handelsgerichtliche Zuständigkeit nach § 51 Abs 1 Z 1 JN.
6 Ob 87/24y
Schlagwörter:
