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Zuständigkeit für die Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2025/269ecolex 2025, 509 - 510 Heft 7 v. 22.7.2025

Aus der Unwirksamkeit einer Vertragsklausel nach § 879 Abs 3 ABGB bzw § 6 Abs 3 KSchG resultierende Bereicherungsansprüche fallen in die handelsgerichtliche Zuständigkeit nach § 51 Abs 1 Z 1 JN.

6 Ob 87/24y

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