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Gerichtsstandsvereinbarung im "Kleingedruckten" im Unternehmergeschäft

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2025/274ecolex 2025, 512 Heft 7 v. 22.7.2025

1. Nach stRsp des OGH zu Art 25 EuGVVO liegt keine Gerichtsstandsvereinbarung vor, wenn sich die Wortfolge "Gerichtsstand: Gericht X." nicht im Vertragstext selbst, sondern versteckt, bspw in der kleingedruckten Fußzeile unterhalb des Endes des Vertragstextes, befindet. Grund hierfür ist der Zweck des Schriftformerfordernisses nach Art 25 Abs 1 lit a EuGVVO, den unbemerkten Eingang von Gerichtsstandsklauseln in den Vertrag zu verhindern und im Interesse der Rechtssicherheit die andere Partei vor überraschenden Gerichtsständen zu schützen.

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