Entscheidungsprozesse unter Einsatz von KI-Systemen sind für Betroffene nur schwer nachvollziehbar. Sofern automatisierte Einzelentscheidungen iSd Art 22 DSGVO getroffen werden, stehen Betroffenen aber besondere Auskunftsrechte nach Art 15 Abs 1 lit h DSGVO zu. Beim Einsatz von Hochrisiko-KI-Systemen sieht auch Art 86 AI Act ein - auf den ersten Blick vergleichbares - Recht auf Erläuterung der Entscheidungsfindung im Einzelfall vor. Daher stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis beide Normen zueinander stehen und was Verantwortliche bzw Betreiber in der Praxis daher berücksichtigen müssen. Im ersten Teil des Beitrags, welcher in der ecolex 5/2025 erschienen ist, standen insb die Analyse der Auswirkungen der Rs auf automatisierte Entscheidungsfindungen und Art 22 Abs 2 lit b DSGVO als Erlaubnistatbestand im Fokus. Der zweite Teil des Beitrags widmet sich den Implikationen von Art 86 AI Act. (FN )

