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Sicherstellung und Beschlagnahme von Bitcoins

WirtschaftsstrafrechtRechtsprechungJudikaturNina Schmidtecolex 2025/248ecolex 2025, 475 - 476 Heft 6 v. 1.7.2025

Da Bitcoins "andere Vermögenswerte" iSd § 109 Z 1 lit b StPO (idF vor BGBl I 2024/157) darstellen, hat deren Sicherstellung und die Aufrechterhaltung der Sicherstellung durch Beschlagnahme durch Ausspruch eines Drittverbots zu erfolgen.

11 Os 49/24a

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