vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ist die Abmahnpraxis von Websites rechtsmissbräuchlich?

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJanos Böszörmenyiecolex 2025/246ecolex 2025, 469 - 471 Heft 6 v. 1.7.2025

Das Einbringen einer Datenschutzbeschwerde ist rechtsmissbräuchlich, wenn ein durch die DSGVO nicht geschützter Zweck erreicht werden soll (zB Publicity, Feindseligkeit, Sensationslust).

Ra 2023/04/0002

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!