vorheriges Dokument
nächstes Dokument

70 Millionen Euro Geldbuße wegen verbotener Durchführung eines Zusammenschlusses

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturMichael Wollerecolex 2025/240ecolex 2025, 459 - 460 Heft 6 v. 1.7.2025

1. Die Garantie des Art 6 Abs 1 EMRK bezieht sich in Bezug auf Strafverfahren auf die Angemessenheit der Frist zw dem Zeitpunkt der Kenntnis des Betroffenen von dem gegen ihn geführten Verfahren und der letzten und rk Entscheidung. Eine "strafrechtliche Beschuldigung" liegt ab dem Zeitpunkt vor, zu dem eine Person eine amtliche Mitteilung der zuständigen Behörde erhält, dass ihr die Begehung einer Straftat angelastet wird, oder ab dem Zeitpunkt, zu dem die Maßnahmen, die die Behörden aufgrund des Verdachts gegen sie ergriffen haben, ernsthafte Auswirkungen auf ihre Situation haben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!