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Möglichkeit zur Äußerung bei wohnungseigentumsrechtlichen Umlaufbeschlüssen

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2025/226ecolex 2025, 436 Heft 6 v. 1.7.2025

1. Allen Mit- und Wohnungseigentümern muss zur wirksamen Fassung eines Umlaufbeschlusses die Möglichkeit geboten werden, sich zum Beschlussgegenstand zu äußern. Wenn dies nicht ermöglicht wird, liegt ein Fehler in der Beschlussfassung vor.

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