Die Verschlechterungsverbote der Wiederherstellungsverordnung (FN ) markieren einen Paradigmenwechsel in der EU-Umweltgesetzgebung: Anders als die Verschlechterungsverbote der Fauna-Flora-Habitat-RL und der Vogelschutz-RL die eine Verschlechterung des bestehenden Zustands verhindern sollen, knüpfen die Verschlechterungsverbote der W-VO an den (erreichten) guten Zustand an - ein zentraler Aspekt, der nachstehend beleuchtet wird.

