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Bucheinsichtsrecht des Gläubigers nach Löschung der GmbH

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2025/199ecolex 2025, 373 Heft 5 v. 10.6.2025

1. Zweck des Einsichtsrechts eines Gläubigers der gelöschten Gesellschaft ist es (primär), ihm Informationen über trotz Liquidation und Löschung unter Umständen doch noch vorhandenes Vermögen der gelöschten Gesellschaft und somit über einen teilweisen Befriedigungsfonds zu verschaffen.

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