vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nachträgliche Geltendmachung von Betriebskosten durch Akonti bzw Vorschreibungen

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2025/186ecolex 2025, 363 Heft 5 v. 10.6.2025

Eine nachträgliche Erhöhung bereits vorgeschriebener und bezahlter Akontozahlungen für Bewirtschaftungskosten ist mangels gesetzlicher Grundlage unzulässig. Soll eine bereits erstellte Jahresabrechnung - etwa aufgrund eines erkannten Irrtums - korrigiert werden, so bedarf dies jedenfalls der Einhaltung der formellen Anforderungen einer Jahresabrechnung gem § 34 WEG. Sich aus einer nachträglich korrigierten Jahresabrechnung ergebende Nachforderungen werden erst mit der Übermittlung der entsprechend berichtigten Jahresabrechnung an sämtliche Miteigentümer fällig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!