Das IFG schafft neue Transparenzvorschriften für die öffentliche Hand. Zu den (zahlreichen) damit verbundenen Herausforderungen zählt die Harmonisierung dieser Verpflichtung mit dem Bestehen von Geheimhaltungspflichten, insbesondere der Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten. Diese Problematik bezieht sich unter anderem auch auf die Bekanntgabe von Arbeitnehmerdaten.
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