1. Eine Parodie/Satire setzt voraus, dass der Leser, Hörer oder Betrachter auch erkennt, dass die Parodie gerade nicht vom Urheber des parodierten Werks stammt, sondern der Meinungs- und Äußerungsfreiheit des Parodisten entspringt.
2. Bei der Auslegung einer Äußerung handelt es sich um eine Rechtsfrage, die nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Lesers zu beurteilen ist.

