Für eine EV zur Sicherung eines im Verwaltungsverfahren geltend zu machenden Anspruchs ist der Rechtsweg nur zulässig, wenn und sobald ein die gerichtliche Ex ermöglichender Titel besteht.
3 Ob 228/24m
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Für eine EV zur Sicherung eines im Verwaltungsverfahren geltend zu machenden Anspruchs ist der Rechtsweg nur zulässig, wenn und sobald ein die gerichtliche Ex ermöglichender Titel besteht.
3 Ob 228/24m
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