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Abgrenzung von Miete und Pacht

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2025/140ecolex 2025, 272 Heft 4 v. 18.4.2025

1. Bei Bestandverträgen ist im Rahmen der Unterscheidung zw Miete und Pacht anhand eines Vergleichs der typischen Merkmale der Vertragstypen zu prüfen, welche Elemente insgesamt überwiegen, wobei insb die wirtschaftlich bedeutenderen Aspekte entscheidend sind.

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