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Abgasskandal: Schadensberechnung bei Weiterverkauf und Berücksichtigung des Vorsteuerabzugs

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAlexander Figlecolex 2025/94ecolex 2025, 191 Heft 3 v. 27.3.2025

1. Bei der objektiv-abstrakten Berechnung des Schadens ist es unerheblich, ob der Geschädigte die Sache nach Eintritt des Schadens veräußert und welchen Erlös er dadurch erzielt hat. Der Weiterverkauf eines Fahrzeugs ändert daher nichts an dem objektiv bereits bei Kaufvertragsabschluss eingetretenen Schaden.

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