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Zum Begriff der Telearbeit nach § 2h AVRAG

Schwerpunkt Das TelearbeitsgesetzBeitragAufsatzThomas Dullinger, Helene Schnablecolex 2025/45ecolex 2025, 94 - 96 Heft 2 v. 26.2.2025

Das Telearbeitsgesetz erweitert den Anwendungsbereich des § 2h AVRAG von der Leistungserbringung in der Wohnung auf die Leistungserbringung an sämtlichen nicht zum Unternehmen gehörenden Örtlichkeiten. Das mit 1. 1. 2025 in Kraft getretene Gesetzespaket gibt Anlass, die zentrale Bestimmung der Telearbeit einmal mehr unter die Lupe zu nehmen.

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