Vor Kurzem belehrte uns der OGH in seinem - tatsächlich nur wenige Zeilen umfassenden - Zurückweisungsbeschluss 3 Ob 161/24h (FN 1) über Folgendes:
Es begründe keine erhebliche Rechtsfrage, dass das BerG die behauptete Nichtigkeit der im Fremdwährungskreditvertrag enthaltenen "Erstreckungsklausel" ("zur Sicherung aller Forderungen und Ansprüche aus diesem und zukünftigen Krediten"

