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Gerichtsstandsvereinbarung zweier britischer Parteien im Anwendungsbereich der EuGVVO

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2025/484ecolex 2025, 894 - 895 Heft 12 v. 19.12.2025

Art 25 Abs 1 EuGVVO ist dahin auszulegen, dass unter diese Bestimmung ein Sachverhalt fällt, in dem zwei im Vereinigten Königreich ansässige Vertragsparteien durch eine Gerichtsstandsvereinbarung, die während des im Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU und der Euratom vorgesehenen Übergangszeitraums geschlossen wurde, die Zuständigkeit eines Gerichts eines MS für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren, selbst wenn dieses Gericht nach dem Ende des Übergangszeitraums mit einem Rechtsstreit zw diesen Parteien befasst wurde.

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