1. Wenn bei einer Gesamtbetrachtung aller Umstände kein nachvollziehbarer Zweifel besteht, dass ein Hauptmietvertrag lediglich abgeschlossen wurde, um den Mietgegenstand zur Gänze weiterzuvermieten und die dem Hauptmieter nach dem MRG zukommenden Rechte zu umgehen, kann der Untermieter verlangen, als Hauptmieter anerkannt zu werden.

