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Präventiver Unterlassungsanspruch folgt nicht (direkt) aus der DSGVO

New Technologies & DigitalisierungRechtsprechungJudikaturSebastian Schwambergerecolex 2025/504ecolex 2025, 944 Heft 12 v. 19.12.2025

1. Die Bestimmungen der DSGVO (EU) 2016/679 [...] sind dahin auszulegen, dass sie zugunsten der von der unrechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten betroffenen Person für den Fall, dass diese Person nicht die Löschung ihrer Daten beantragt, keinen gerichtlichen Rechtsbehelf vorsehen, der es ihr ermöglicht, präventiv zu erwirken, dass dem Verantwortlichen auferlegt wird, künftig eine erneute unrechtmäßige Verarbeitung zu unterlassen. Allerdings hindern sie die MS nicht daran, einen solchen Rechtsbehelf in ihren jeweiligen Rechtsordnungen vorzusehen.

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