Der Liquiditätsverbund stellt ein System eines gemeinsamen Liquiditätsausgleichs in einem Bankenverbund dar. Dazu müssen Kreditinstitute Liquiditätsreserven leisten, wenn sie sich an ein Zentralinstitut anschließen. Dafür erhalten sie in einem potenziellen Bedarfsfall Liquiditätsunterstützung durch das Zentralinstitut. Der Beitrag untersucht die Abzugsfähigkeit der geleisteten Liquiditätsreserven vor dem Hintergrund einer jüngeren Entscheidung des VwGH.

