Ob der allgemeine Kündigungsschutz auch für in Österreich tätige, aber in ausländische Betriebe eingegliederte Arbeitnehmer gilt, wurde nun erstmals vom OGH entschieden. Unterliegt das Dienstverhältnis dem österreichischen Vertragsstatut, ist kollisionsrechtlich auch der allgemeine Kündigungsschutz nach § 105 Abs 3 - 7 und § 107 ArbVG anwendbar. Materiell-rechtlich wird jedoch auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten das Vorhandensein eines inländischen Betriebs vorausgesetzt.

