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(Keine) saubere Ware! Die Produktpiraterie von Waschmitteln

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturRoland Vesenmayerecolex 2025/456ecolex 2025, 836 - 837 Heft 11 v. 28.11.2025

1. Berücksichtigungswürdige Faktoren bei der Beurteilung des Vorsatzes nach § 60 Abs 1 MSchG sind insb, dass der Täter (i) handelserfahren ist und (ii) außerhalb der regulären Vertriebswege der Markeninhaberin, (ii) in großen Mengen, (iii) fehlerhaft beschriftete Ware, (iv) zu auffallend niedrigen Preisen erwirbt und (v) national wie international gewinnbringend weiterverkauft.

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