Der Beitrag analysiert die für bestimmte Berufe gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zum Abschluss und zur Aufrechterhaltung einer Haftpflichtversicherung als Gläubigerschutzinstrument sowie persönliche Haftung für Geschäftsführer und andere Organe bei deren Missachtung.
Schlagwörter:

