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Unterbrechung inländischer Verfahren wegen Konkurseröffnung in der Schweiz

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2025/400ecolex 2025, 731 Heft 10 v. 29.10.2025

1. Gem § 221 Abs 1 IO gilt für Insolvenzverfahren, die Voraussetzungen für ihre Eröffnung und ihre Wirkungen - soweit in den §§ 222 bis 235 IO nichts anderes bestimmt ist - das Recht des Staats, in dem das Verfahren eröffnet wird (lex fori concursus). Eine vergleichbare Regelung enthält auch Art 7 EuInsVO.

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