Im Teilanwendungsbereich des MRG sind die folgenden Klauseln zulässig:
"Vom Mieter sind als Betriebskosten anteilig zu tragen die vom Vermieter aufgewendeten angemessenen Kosten für
(...)
Im Teilanwendungsbereich des MRG sind die folgenden Klauseln zulässig:
"Vom Mieter sind als Betriebskosten anteilig zu tragen die vom Vermieter aufgewendeten angemessenen Kosten für
(...)
