Der BGH erklärt den Beschluss der Hauptversammlung der Volkswagen AG über die Zustimmung zu einem Deckungsvergleich mit D&O-Versicherern im sog "Dieselskandal" für nichtig und stellt auch eine Verletzung des Fragerechts der Aktionäre fest.
II
Der BGH erklärt den Beschluss der Hauptversammlung der Volkswagen AG über die Zustimmung zu einem Deckungsvergleich mit D&O-Versicherern im sog "Dieselskandal" für nichtig und stellt auch eine Verletzung des Fragerechts der Aktionäre fest.
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