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Bestellung eines Stiftungsprüfers

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2025/406ecolex 2025, 737 Heft 10 v. 29.10.2025

1. Der Stiftungsprüfer ist neben dem Vorstand das zweite zwingend vorgesehene Organ der Stiftung (6 Ob 224/16h; vgl § 14 Abs 1 PSG). Seine wesentliche Funktion als das dem Stiftungsvorstand beigestellte Kontrollorgan (vgl 6 Ob 239/08b [ErwGr 2.1.]; ErläutRV 1132 BlgNR 18. GP 26) liegt darin, das bei der Stiftung aufgrund des Fehlens von Eigentümern bestehende Kontrolldefizit (RS0129853; ErläutRV 1132 BlgNR 18. GP 16 f) auszugleichen (6 Ob 224/16h [ErwGr 2.]; Rizzi in Harrer/Neumayr/Told, Organhaftung [2022] IX. Überwachungsorgane der Privatstiftung 460: "einzig obligatorische[s] Überwachungsorgan" der Privatstiftung; Müller, Die Handlungsautonomie des Stiftungsvorstands [2015] 96: "verpflichtende externe Kontrolle").

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