Am 5. 7. 2024 (FN ) hat der Nationalrat einstimmig das Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024 beschlossen. Mit dieser - insb das GenG und das VerG betreffenden - Novelle soll die Möglichkeit zur identitätswahrenden Umwandlung von Vereinen in Genossenschaften geschaffen werden. Ebenso wurden einzelne Änderungen im Genossenschaftsrecht mit Bezug auf Nachschusspflicht (§ 76 GenG) und die Errichtung einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft (§ 2 Abs 1 GenG) beschlossen. Dadurch soll das Genossenschaftsrecht insgesamt modernisiert und die Rechtsform der Genossenschaft für das Wirtschaftsleben attraktiver gestaltet werden. Die Änderungen sollen mit 1. 1. 2025 in Kraft treten.