Dass die jüngere Klausel-Rsp des OGH in der rechtsunterworfenen Praxis, die dann die jeweiligen Hervorbringungen - eben "praktisch" - (nach)vollziehen und umsetzen muss, des Öfteren zu heftigen Bewegungen der Nackenmuskeln zwingt, ist mittlerweile in der Tat ein weit verbreitetes Phänomen.