Am 19. 7. 2024 wurde das AbgÄG 2024 im Rechtsinformationssystem des Bundes kundgemacht. (FN ) Das Gesetz bringt mehrere Änderungen sowohl in der Ertragsteuer (insbesondere zu Übertragungen von Wirtschaftsgütern aus Personengesellschaften und zur Gruppenbesteuerung) als auch in der Umsatzsteuer, wo die Neuregelung der Kleinunternehmerbefreiung aufgrund der Anpassung an das Unionsrecht hervorsticht. Ebenso erfolgten Klarstellungen im Mindestbesteuerungsgesetz (FN ) sowie Adaptierungen im Verfahrensrecht.