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Abgasskandal: Heranziehung von § 273 ZPO zur Bemessung der Höhe des anzurechnenden Benutzungsentgelts

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturNatascha Brandstätterecolex 2024/426ecolex 2024, 758 Heft 9 v. 13.9.2024

1. Der auf den Schadenersatzanspruch anzurechnende Gebrauchsnutzen ist grds in Abhängigkeit von den gefahrenen Kilometern linear zu berechnen. Er ist ausgehend vom Kaufpreis anhand eines Vergleichs zw tatsächlichem Gebrauch (gefahrene Kilometer) und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer (erwartete Gesamtlaufleistung bei Neufahrzeugen und erwartete Restlaufleistung bei Gebrauchtwagen) zu bestimmen.

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