vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Haftung für umstürzenden Baum nach § 1319 ABGB pa infolge (nicht erkennbarer) unzureichender Wurzelausbildung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturNatascha Brandstätterecolex 2024/424ecolex 2024, 757 Heft 9 v. 13.9.2024

1. Schäden, die durch das Umstürzen von Bäumen verursacht werden, sind im Weg der Analogie in den Anwendungsbereich des § 1319 ABGB einzubeziehen. Bei Bäumen liegt der Grund der verschärften Haftung darin, dass infolge eines mangelhaften Zustands eines Baums eine erhöhte Gefährlichkeit bestehen kann. Diese Gefahr kann auf einer mechanischen Verletzung des Baums oder auf einer Krankheit beruhen; dem wird eine - hier vorgelegene - unzureichende Wurzelausbildung gleichgehalten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!